Wir hassen kleine, langweilige Mädchen, die sich inszenieren. Es steckt ja schließlich doch nie etwas dahinter. Das finden wir alle. S., A.. Ich sowieso.
Auch wenn wir vielleicht selbst mal mit so einem kleinen Mädchen-Verschnitt zusammen waren. Egal.
Naja. Eigentlich hassen wir euch nicht. Wir achten euch bloß nicht. Denn es ist ja doch alles nur Fassade. Was soll der ganze Ranz?
Steht doch endlich mal zu eurer Normalität und lasst uns in Frieden. Oder auch nicht.
Bla bla. Je nach dem. Ski fahren jeden falls ohne Schal. Und bitte. Bitte.
Hört auf euch selbst zu inszenieren, wir sind es Leid. Diese Verleumdung.
Jur. : Verleumdung: §187 StBG : Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürden oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vielleicht ist Verleumdung wider besseres Wissen. In unserem Fall. Ist die Person, die sich selbst verleudmet, nicht ohnehin im Wissen über ihre Normalität?
In jedem Falle. Kochet Tomatensoße mit Kapern.
Guten Abend.
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